Die Finanzierung erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), welchen Sie beim Jobcenter oder dem Arbeitsamt erhalten, sobald Sie dort gemeldet sind. Welche genauen Voraussetzungen Sie erfüllen sollten, um einen AVGS zu erhalten, erfahren Sie hier.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler:in an unserem „Integrationscoaching für § 16i SGBII“ teilnehmen.
Unsere ausgebildeten Integrations-, Job- und Bewerbungscoaches sprechen folgende Sprachen:
Arabisch, Englisch, Kurdisch, Türkisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Russisch, Farsi, Bulgarisch und Polnisch.
Das Coaching kann auf Wunsch auch explizit mit weiblichen Coaches stattfinden.
Das Coaching erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten, in denen insgesamt 112 Unterrichtseinheiten und 128 Stunden Praktikum stattfinden. Die Coachingtermine werden individuell vereinbart. Der Start unseres „Integrationscoachings für §16i SGBII“ ist individuell wählbar und kurzfristig möglich. Nach erfolgreicher Absolvierung des „Integrationscoachings für §16i SGBII“ können Sie je nach Bedarf, mit einem neuen AVGS, an einem weiteren unserer Einzelcoachings teilnehmen. Wir unterstützen Sie in diesem Fall gerne bei der Beantragung eines weiteren AVGS.
Wir beraten Sie gerne in einem ausführlichen, kostenlosen Gespräch bei uns vor Ort und finden gemeinsam heraus, welches Coaching für Sie die richtige Wahl ist. Ebenfalls helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung eines AVGS, der für Sie natürlich kostenfrei ist.
Maßnahmenummer:
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