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Finanzierung

1. Kann das Coaching über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter finanziert werden?

Ja, für all unserer Einzelcoachings ist eine vollständige Kostenübernahme durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Ihres zuständigen Jobcenters oder Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit möglich. Nach einem ausführlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie ein Qualifizierungsangebot von uns, mit dem Sie die Finanzierung beantragen können.

2. Ich möchte das Coaching selbst finanzieren. Ist das möglich?

Ja. Alle Coachings können Sie auch privat finanzieren.

AVGS

1. Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein, der Ihnen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt werden kann, sobald Sie dort gemeldet sind. Den Gutschein können Sie bei einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ Ihrer Wahl einlösen. Dazu zählen all unsere Einzelcoachings.

2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen AVGS zu erhalten?

Erfüllen Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen:

  • Sie beziehen ALG I und sind mehr als sechs Wochen arbeitslos
  • Sie beziehen ALG II
  • Sie sind arbeitssuchende:r Erwerbsaufstocker:in oder Berufsrückkehrer:in nach der Elternzeit
  • Sie sind arbeitssuchend und gehen einem Ein-Euro-Job nach
  • Sie sind arbeitslos und planen eine Existenzgründung bzw. sind arbeitslose:r Gründer:in
  • Sie sind arbeitssuchend und ohne Leistungsbezug (z.B. Hochschulabsolvent:in)
  • Sie befinden sich noch in einem Arbeitsverhältnis, aber wurden gekündigt und sind von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Sie befinden sich noch in einem Arbeitsverhältnis, aber sind von Arbeitslosigkeit bedroht (z.B. durch Kündigung)

3. Was passiert, wenn der Inhalt meines Qualifizierungsangebotes nicht mit dem des ausgestellten AVGS übereinstimmt?

Auch dann können Sie Ihren AVGS bei uns einlösen. Der Umfang bzw. die Dauer des Coachings werden entsprechend dem des Gutscheins angepasst. Sollte sich am Ende Ihres Coachings herausstellen, dass Ihre Coachingeinheiten nicht ausreichend waren, ist es außerdem möglich, eine Verlängerung zu beantragen, welche in der Regel bewilligt wird.

4. Was kann ich tun, wenn der Gültigkeitszeitraum meines AVGS bereits abgelaufen ist bzw. bald abläuft?

Oft ist es dennoch möglich, den Gutschein für Ihr Coaching einzulösen. Ansonsten setzen wir uns gerne mit Ihrem Jobcenter / Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung und bemühen uns um die Ausstellung eines neuen, gültigen AVGS. Nehmen Sie in diesem Fall gerne Kontakt mit uns auf und wir finden eine individuelle Lösung.

Coaching

1. Welches Coaching passt zu mir?

Gerne beraten wir Sie ausführlich vorab und finden das passende Einzelcoaching für Sie. Das Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

2. Wie lange dauert es, bis ich mit dem Coaching beginnen kann?

Nachdem Sie Ihren AVGS in einer unserer Filialen eingelöst haben, kann Ihr Coaching meist nach ca. 7 Tagen beginnen. In akuten Situationen bemühen wir uns, einen früheren Start zu ermöglichen.

3. Kann ich meinen Coach selbst aussuchen und diesen vor dem Coaching kennenlernen?

Auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen ist das selbstverständlich möglich. Jedoch sammeln wir bereits während des Beratungsgesprächs mit Ihnen alle Informationen, die wir benötigen, um festzustellen, welcher unserer Coaches für Sie in Frage kommt. Daher erledigen wir in der Regel die Auswahl des Coaches für Sie. Wir kennen die Arbeitsweise und fachliche Expertise unserer Job- und Migrationscoaches genauestens und setzen alles daran, das optimale „Match“ für Sie zu finden. Nur wenn die Chemie zwischen Ihnen und dem Coach passt, kann ein erfolgreiches Coaching stattfinden.

4. Auf welchem Niveau müssen meine Deutschsprachkenntnisse sein, um an einem Coaching teilzunehmen?

Ab einem Sprachniveau von B1 kann Ihr Coaching auf Deutsch stattfinden. Sollten Ihre Sprachkenntnisse noch unter B1 liegen, stellen wir Ihnen einen Coach, welcher Ihre jeweilige Muttersprache spricht, zur Seite. Dementsprechend werden für unsere Coachings keine Deutschsprachkenntnisse vorausgesetzt.

5. Was sind meine Aufgaben im Coaching?

Ihre Mitarbeit ist ausschlaggebend für den Erfolg des Coachings. Je motivierter und engagierter Sie sind, desto größer werden auch Ihre Erfolge sein. Sie sollten in jedem Fall bereit sein offen mit Ihrem Coach über sich, Ihre Wünsche und Ziele, aber auch über Ihre vermeintlichen Schwächen und Problematiken zu kommunizieren.

6. Wie viel Zeit muss ich in mein Coaching investieren?

Sie haben zwei Termine pro Woche mit Ihrem Coach, darüber hinaus arbeiten wir auch mit „Hausaufgaben“, die wichtige Teile des Coaching Prozesses sind. Die Gesamtdauer hängt vom jeweiligen Coaching ab. Eine Übersicht finden sie hier.

7. Ich möchte schneller mit dem Coaching fertig werden. Kann ich mein Coaching abkürzen?

Ja. Prinzipiell ist es möglich Ihr Einzelcoaching in einem kürzeren, als dem vorgesehen Zeitraum, durchzuführen. Allerdings möchten wir Ihnen dies nicht empfehlen, da Coaching ein Prozess ist, der Zeit benötigt. Fundierte Ergebnisse erzielen Sie in der Regel erst nach drei Monaten.

8. Die Zeit reicht nicht aus. Kann ich mein Coaching verlängern?

Eine Verlängerung des Coachings ist möglich, wenn Ihnen Ihr Jobcenter/Ihre Agentur für Arbeit einen weiteren AVGS ausstellt. Die Chancen darauf sind in der Regel hoch. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

9. Mein Coach passt nicht optimal zu mir. Ist ein Wechsel möglich?

Ja. Trotz aller Bemühungen Ihnen von Vornherein Ihren perfekten Job- bzw. Migrationscoach zur Seite zu stellen, kann es dazu kommen, dass Sie im Laufe des Coachings merken, dass die Chemie nicht stimmt. In diesem Fall zögern Sie bitte nicht uns dies mitzuteilen. Wir werden Ihnen umgehend einen anderen Coach vorstellen.

10. Verfügen die Coaches über ein bestimmtes Branchenwissen?

In der Regel ja. Bei der Auswahl Ihres Coaches hängt sehr viel von ihrer jeweiligen Fachexpertise ab. Wir geben unser Bestes, Ihnen einen Coach mit entsprechenden Berufserfahrungen aus der passenden Branche zur Seite zu stellen. Es ist von Vorteil, wenn sie mit Ihrem Coach von der gleichen „Sache“ sprechen können und ähnliche Berufserfahrungen vorliegen. In manchen Branchen wie z.B. Kunst, Musik, IT oder Schauspiel ist dies zum Teil unentbehrlich. Sollte ein „Branchenwechsel“ von Ihnen erwünscht sein, bieten wir unser Coach Hopping an; das fachliche Wechseln zu einem Coach mit entsprechenden Kenntnissen.

11. Können Sie mir eine Erfolgsgarantie geben?

Unsere Coaches verfügen über mehrjährige Berufserfahrung und über systemische Coaching Ausbildungen. Zudem findet bei der PCS Berlin GmbH zu aktuellen Problemfällen und ungelösten Aufgaben eine regelmäßige Supervision statt. Ferner werden die Coachings von der Projektleitung jederzeit inhaltlich ausgewertet, so dass Sie sich sicher sein können nach dem Coaching ein vorzeigbares Ergebnis zu erzielen.

Corona

1. Finden die Coachings auch während der Pandemie statt?

Ja, trotz der Pandemie dürfen unsere Einzelcoachings weiterhin stattfinden. Da uns eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung vorliegt, ist es uns erlaubt, sowohl online als auch in Präsenz zu coachen. Auch die Beratungsgespräche sind online möglich.

2. Besteht während der Pandemie weiterhin die Möglichkeit einen AVGS zu erhalten?

Ja. Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit stellen weiterhin AVGS aus. Diese können Sie wie gewohnt bei uns einlösen, da uns eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung von unserem Zertifizierer vorliegt. Wir dürfen derzeit online und/oder in Präsenz coachen.

3. Kann online gecoacht werden? Und wenn ja, wie funktioniert es?

Ja, jedes Coaching kann auf Wunsch auch zum Teil oder vollständig online stattfinden. Nach Absprache erhalten Sie von Ihrem Coach per Mail eine Einladung, in der Sie einen Link zum Meeting, als auch eine detaillierte Anleitung finden. Voraussetzung für das Online-Coaching ist ein eigenes Endgerät (Computer, Tablet, Smartphone etc.), sowie eine stabile Internetverbindung.

Datenschutz

1. Wie werden meine Daten gesichert?

Alle persönlichen Daten von Ihnen unterliegen der Geheimhaltung und werden strengstens geschützt. Ausnahmen sind personenbezogene Daten und Berichte, die – vorher mit Ihnen abgesprochen – an Ihr Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit geschickt werden müssen. Selbstverständlich kommunizieren wir nur verschlüsselt mit Ihrem Jobcenter/Ihrer Agentur für Arbeit.

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