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Fachtexte

Finanzierungsmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung

By 2. Dezember 2022Dezember 21st, 2022No Comments
Einzelcoaching, AVGS Coaching, Berufliche Weiterbildung

Da die berufliche Weiterbildung oft teuer sind, sollte man sich im Vorfeld über Kosten und insbesondere über die Übernahme dieser Kosten informieren.

Berufliche Weiterbildung – Hilfe und Unterstützung gibt es vom Bund (vom Aufstiegs-Bafög bis zum Weiterbildungsstipendium), von den Ländern (Zuschüsse für individuelle Weiterbildungen – verschiedene Möglichkeiten – je nach Bundesland), aber auch von den Arbeitgebern. Finanziert man selbst, kann man mit Weiterbildungen sogar Steuern sparen.

Besonders für Arbeitnehmer gibt es zahlreiche Unterstützungen bei der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen, aber auch für Arbeitslose, Berufsrückkehrer aus Eltern- oder Pflegezeit und Selbstständige. Dabei ist ein genauer Blick auf die Förderkonditionen unumgänglich, denn manchmal gibt es Einschränkungen (Alter, Einkommensgrenzen oder andere Kriterien). Sich für Stipendien zu bewerben und Förderzuschüsse zu beantragen kann zwar aufwendig sein, aber es lohnt sich immer, in die eigene Weiterbildung zu investieren.

1. Förderung – Geld vom Bund

Ob Englischkurs oder Studium – staatliche Zuschuss-Programme unterstützen die berufliche Weiterbildung. Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann viel Unterstützung bekommen.

Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen zum Meister, Techniker oder Betriebswirt vorbereiten möchten. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung. Lehrgänge müssen in der 1. Stufe mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, in der 2. und 3. Stufe mindestens 400 Stunden. Sie und können in Voll- oder Teilzeit stattfinden.

Studierende mit Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten sind unter bestimmten Voraussetzungen auch förderfähig, ebenso ausländische Mitbürger. Eine Altersgrenze gibt es hier nicht.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 EUR kann man 50 Prozent als Zuschuss bekommen. Der Rest wird über ein KfW- Darlehen finanziert.

Teilnehmer im Vollzeitlehrgang erhalten außerdem einen Zuschuss bis maximal 892 EUR monatlich für ihren Lebensunterhalt, zzgl. Zuschlägen für Partner und Kinder. Für Einkünfte und Vermögen gelten Freibeträge. Nach bestandener Abschlussprüfung werden auf Antrag 50 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen, bei Existenzgründung wird es komplett erlassen.

Ansprechpartner sind Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort (Info-Website www.aufstiegs-bafoeg.de).

Aufstiegsstipendium: richtet sich an besonders engagierte Fachkräfte, die erstmals studieren wollen. Dafür ist der aktuelle berufliche Status nicht relevant, aber es muss bereits eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung absolviert worden sein. Eine weitere Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und eine gute Abschlussnote der Berufsausbildung (mindestens 1,9).

Das Aufstiegsstipendium gibt es für ein Erststudium in Vollzeit, aber auch für ein berufsbegleitendes erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (in Deutschland, in einem anderen EU-Land oder in der Schweiz).

Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 861 EUR plus 80 EUR Büchergeld, für Kinder unter 14 Jahren kann eine Betreuungspauschale von 150 EUR für jedes Kind gezahlt werden. Bei berufsbegleitenden Studiengängen gibt es jährlich 2.700 EUR, Förderdauer ist entsprechend der Regelstudienzeit.

Ansprechpartner: Online-Bewerbung bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Diese wählt die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums (www.sbb-stipendien.de).

Bildungsgutschein: ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter für berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Beschäftigten und Berufsrückkehrern, wenn dadurch eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt erfolgreich erscheint, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt wird. Auch sollte der angestrebte Beruf oder Abschluss am Arbeitsmarkt gut nachgefragt sein.

Auf dem Bildungsgutschein sind Bildungsziel, Bildungsinhalte, Gültigkeitsdauer und die Region, für die er gilt, angegeben. Damit sucht man sich einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Passt alles, übernehmen Arbeitsagentur oder Jobcenter die Kosten (Kursgebühren, Fahrtkosten, ggf. Unterbringungs,- Verpflegungs- sowie Kindebetreuungskosten).

Wer sich im Leistungsbezug des Arbeitsamtes oder Jobcenters befindet, erhält diese Leistungen während des Kurses weiter.
Ansprechpartner ist die Arbeitsagentur / das Jobcenter am Wohnort (www.arbeitsagentur.de). In einer Beratung beim zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter wird durch den Arbeitsvermittler unter anderem geklärt, ob die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein vorliegen.

Qualifizierungschancengesetz – das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) ist im Programm „Weiter.Bildung!“ aufgegangen. Unternehmen erhalten einen Zuschuss für die betriebliche Weiterbildung für jüngere Fachkräfte und für ältere Beschäftigte, die mit ihrer ursprünglichen Ausbildung kaum noch Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt hätten.

Das Geld kommt von der Bundesagentur für Arbeit.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen, übernommen (während der Arbeitszeit, außerhalb des Betriebs, Vermittlung von mehr als arbeitsplatzbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten).

Beschäftigte erhalten hier auch einen Bildungsgutschein, mit dem man unter zugelassenen Weiterbildungen einen passenden Kurs auswählt. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur 50 Prozent der Kurskosten, wenn die Beschäftigten ab 45 Jahre alt oder schwerbehindert sind die vollen Kosten. Ab 250 Mitarbeitern sind es 25 Prozent, ab 2.500 Mitarbeitern mindestens 15 Prozent.

Zählt der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte, trägt die Arbeitsagentur die kompletten Kurskosten, ebenso bei geringqualifizierten Beschäftigten. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen für die weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitszeit.
Ansprechpartner für Arbeitnehmer sind die Arbeitsagenturen vor Ort, für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur zuständig.

Weiterbildungsstipendium für engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre, Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens Abschlussnote 1,9. Die Altersgrenze kann sich um bis zu drei Jahre verschieben bei Elternzeit oder Freiwilligendienst. Bei Gesundheitsfachkräften können bis zu zwei Jahre für die fachschulische Ausbildung angerechnet werden.

Arbeitnehmer, Selbstständige und Studienanfänger, die seit ihrem Berufsabschluss mindestens zwei Jahre mindestens 19 Stunden in der Woche berufstätig waren, können einen Antrag auf das Stipendium stellen, ebenso Arbeitslose, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind. Keinen Anspruch haben junge Menschen mit Hochschulabschluss.

Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche Weiterbildungen oder für fachübergreifende Qualifikationen. Auch ein berufsbegleitendes Studium z. B. zum Maschinenbauer oder zum Pflegemanager ist förderfähig.
Als Stipendium bekommt man innerhalb von drei Jahren bis zu 8.100 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen – bei einem Eigenanteil von 10 % (Ausgaben für Kurse, Prüfungen, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort und Unterkunft, IT-Bonus von 250 EUR für den Kauf eines Computers).

Ansprechpartner ist entweder die HWK oder IHK – je nachdem, welche die für die Ausbildung zuständige Stelle war. Wer einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt hat, bewirbt sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

2. Förderprogramme – Geld von den Ländern

Brandenburg – Berufliche Weiterbildung: Das Land bezuschusst Weiterbildungen von Arbeitnehmern, die in Brandenburg beschäftigt sind, von Betriebsinhabern, Freiberuflern und Einzelunternehmern.

Übernommen werden neben den Kosten für die berufliche Weiterbildung auch Prüfungsgebühren. Nicht förderfähig sind dagegen Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen, es sei denn, man kann nachweisen, dass man von einer Förderung nach Aufstiegs-Bafög ausgeschlossen ist. In diesem Fall kommen auch berufsbegleitende oder postgraduale Studiengänge sowie Aufstiegsfortbildungen infrage.

Zuschüsse gibt es von bis zu 50 Prozent zu den Kosten für die berufliche Weiterbildung, die übrigen 50 Prozent trägt der Teilnehmer. Pro Antrag sind maximal 3.000 EUR Zuschuss möglich, und der Kurs muss inklusive Prüfungsgebühren mehr als 1.000 EUR kosten.

Ansprechpartner ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Der jeweilige Kurs darf nach der Antragstellung gebucht oder begonnen werden. Das Programm lief am 30. Juni 2022 aus, soll aber ab November 2022 fortgesetzt werden.

3. Förderung vom Arbeitgeber – Hilfe vom Chef

Individuelle Absprachen: Viele Arbeitgeber unterstützen das Engagement ihrer Mitarbeiter bezüglich Weiterbildung mit freier Zeit oder Zuschüssen. Sie profitieren ja von gut qualifizierten Mitarbeitern. Man sollte also bei Bedarf und Interesse beim Chef anfragen, ob er die Weiterbildung ganz oder teilweise bezahlt, oder ob ein Darlehen zur Finanzierung gewährt wird, oder ob Arbeitszeit reduziert werden kann bzw. ob eine Freistellung möglich ist.

Wichtig sind gute Argumente, man sollte den Chef von seiner Motivation und dem Nutzen der Weiterbildung überzeugen. Aber Achtung – die meisten Arbeitgeber verlangen für ihre Investition / Unterstützung eine Gegenleistung – meist eine sogenannte Bindungsfrist an die Firma (falls der Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeit kündigt, muss er die Kosten der Weiterbildung zurückzahlen).

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf freie Tage für berufliche, politische, sprachliche oder persönliche Weiterbildung. Der Kursinhalt muss dabei nicht im Zusammenhang mit dem Job stehen. Lohn oder Gehalt fließen in dieser Zeit weiter, die Kosten für den Kurs trägt der Mitarbeiter jedoch selbst. Ein Arbeitgeber kann aber aus wichtigen betrieblichen Gründen die Freistellung für einen Bildungsurlaub ablehnen.

Geld für Unternehmen: In vielen Bundesländern können Firmen Zuschüsse beantragen, um Mitarbeiter weiterzubilden. Einige Länder fördern die Beschäftigten außerdem individuell. Die beiden Förderungen können aber nicht kombiniert werden.
Berlin: Förderprojekt IQ Handwerk. Mehr dazu auf der Website der Handwerkskammer.

4. Steuern sparen – Geld vom Finanzamt

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden, können ihre Kosten von der Steuer absetzen, ebenso Eltern in Elternzeit und Arbeitslose, die die berufliche Auszeit und die berufliche Weiterbildung nutzen (Steuern sparen kann aber nur, wer eine Steuererklärung einreicht).

Steuern lassen sich z. B. mit den Ausgaben für ein Seminar, einen Lehrgang oder ein Zweitstudium sparen. Auch Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können angegeben werden. Dazu müssen aber die beruflichen Interessen klar im Vordergrund stehen. Das Finanzamt benötigt dann eine Übersicht zum Ablauf der Veranstaltung, neben Teilnahmegebühren erkennt das Finanzamt dann u. a. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten an. Auch Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung sowie Kopien können abgerechnet werden, ebenso Kreditzinsen und -gebühren, wenn die berufliche Weiterbildung per Kredit finanziert wurde.

Arbeitnehmer tragen ihre Bildungskosten in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Die Ausgaben zählen zu den Werbungskosten, die sich ohne Obergrenze geltend machen lassen. Selbstständige tragen sie in der Anlage EÜR bei den Fortbildungskosten ein. Für Selbstständige zählen Bildungskosten ab dem ersten Euro als Betriebsausgaben.

Für Arbeitnehmer setzt das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.200 EUR im Jahr an. Mit jedem Euro, der zusätzlich für den Job ausgegeben wird, spart man weiter Steuern. Sind die 1.200 EUR bereits ausgeschöpft (durch die Ausgaben für den Arbeitsweg, durch einen berufsbedingten Umzug) macht sich der Steuervorteil durch die Weiterbildung voll bemerkbar.

Stiftung Warentest – online „Weiterbildung finanzieren – Diese Fördermittel gibts für Wissensdurstige“ vom 23.08.2022

Wilja Vollbrecht
(Geschäftsführerin)

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