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Fachtexte

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

By 3. Januar 2023Januar 7th, 2023No Comments
Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Vorgeschichte … Entstehung des Anerkennungsgesetzes

Anerkennung ausländischer Qualifikationen – Viele ausländische Mitbürger sind mit ihren im Heimatland erworbenen Zeugnissen nach Deutschland eingereist. Ob es sich um eine schulische, akademische, oder berufliche Qualifikation handelt, sind diese in Deutschland mit den Ausbildungsberufen und den Studiengängen oft nicht direkt vergleichbar.

Daher, wer sich in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren möchte, soll seine Qualifikationen anerkennen lassen. Im Zuge eines Anerkennungsverfahrens werden die ausländischen Qualifikationen zunächst staatlich geprüft und anschließend bewertet und ggf. anerkannt, so dass sie nach einer erfolgreichen Anerkennung mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar sind.

Selbst wenn man bereits mehrere Jahre im Heimatland tätig war, Berufserfahrungen gesammelt hat und diese nachweisen kann, dürfen viele Berufe in Deutschland zunächst nicht ausgeübt werden, eher erst nach einer entsprechenden Anerkennung und einem Anpassungslehrgang. Dies gilt in erster Linie für die sogenannten „reglementierten Berufe“ wie Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker etc. mehr dazu gleich …

Vor dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes, war es nur für wenige Zuwanderungsfachkräfte möglich, ihre Qualifikationen bewerten bzw. anerkennen zu lassen. Das im September 2011 vom Bundestag beschlossene Anerkennungsgesetz hat das geändert. Das Gesetz trat dann am 06.12.2011 in Kraft und hieß „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)“ Vollzitat: „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist“. Dieses Gesetz sollte die Chancen für die ausländischen Mitbürger im Arbeitsmarkt erhöhen und verbessern.

Wenn Sie bisher weitergelesen haben, liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie ein großes Interesse an diesem Thema haben, Sie fühlen sich angesprochen oder Sie denken an Freunde/Bekannte etc. Was kommt nun auf Sie zu? Was geschieht im Einzelnen? Was müssen Sie tun? Es sei zu erwähnen: Dieser Beitrag soll hierzu einen Überblick geben und kann, eine persönliche Beratung z.B. durch ein Einzelcoaching nicht ersetzen!

Auf der Suche nach Informationsportalen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird man auf drei offizielle Webseiten stoßen: Anabin, Anerkennung in Deutschland und BQ-Portal.

  • Anabin: „Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ liefert umfangreiche Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Durch die anabin-Datenbank kann man feststellen, wie ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird und ob eine ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Anabin ist auch für den Fall da, wenn Sie in Deutschland berufstätig werden möchten und noch nicht wissen, welche zuständige Anerkennungsstelle für Ihren Hochschulabschluss zuständig ist.
  • – Bei der Daten-Bank „Anerkennung in Deutschland“, also dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, kann geklärt werden, ob man mit ausländischen Berufsabschlüssen, einen offiziellen „Anerkennungsbescheid“ braucht, um in dem betreffenden Beruf in Deutschland arbeiten zu können. Während die Datenbanken „Anabin“ und „Anerkennung in Deutschland“ Auskünfte eher für Privatpersonen und deren Anerkennung als Antragstellerinnen und Antragsteller liefert, bietet das
  • BQ-Portal u.a. bestimmten zuständigen Stellen, z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern etc. wichtige Auskünfte und Orientierungshilfen bzgl. der Bewertung bestimmter ausländischer Berufsabschlüsse an. Darüber hinaus können sich Unternehmen an BQ-Portal wenden, wenn es beispielweise um eine Einschätzung der im Ausland erworbenen Qualifikationen und Abschlüsse geht, bei denen die Anerkennung nicht erforderlich ist (keine reglementierten Berufe), geht.

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland zwischen reglementierten und nicht-reglementieren Berufen unterschieden wird. Zu den reglementierten Berufen gehören u.a. die Berufe, bei denen die Tätigkeiten geschützt sind und für die neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Berufsausübung notwendig sind. z.B. Ärztin, Krankenpfleger oder Lehrer etc. Selbst wenn die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation im Zuge des Anerkennungsverfahrens erfolgreich ist, dürfen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einige Berufsbezeichnungen führen, z.B. Ingenieurin oder Ingenieur.

Im weiteren Sinne können Sie in einigen Bundesländern prinzipiell als Ingenieur/in arbeiten, wenn Sie keine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung haben. Sie dürfen sich jedoch nicht „Ingenieur/in“ nennen. Zu weiteren Details wird es empfohlen, sich mit den Ingenieurgesetzen auseinanderzusetzen, denn sie sind Ländersache und regeln den Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Daher kommt es darauf an, in welchem Bundesland man wohnt, wenn es um das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ geht.

Nicht-reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt, d.h. es gibt für solche Berufe keine gesetzlichen Vorschriften zur Berufsausübung und kein Verfahren ist zur Anerkennung des Berufsabschlusses nötig. Zu den nicht-reglementierten Berufen gehören viele Ausbildungsberufe, die im dualen System ausgebildet werden, z.B. Kraftfahrzeugmechatroniker:in oder Kaufleute für Büromanagement sowie viele akademische Berufe wie z.B. Chemiker:in etc. In solchen Fällen kann die Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt direkt mit dem ausländischen Zeugnis erfolgen.

Anerkennung, Zeugnisbewertung oder Qualifikationsanalyse? Was kommt nun auf Sie zu? Was geschieht im Einzelnen?

Wollen Sie in Deutschland mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem reglementierten Beruf arbeiten? Dann werden Sie sich in den sogenannten Anerkennungsverfahren befinden. Es sei zu erwähnen, dass der Aufenthalt in Deutschland oder die deutsche Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren ist.

Wichtig ist es, dass Ihre Berufsqualifikation in Ihrem Heimatland staatlich anerkannt ist und dies mit einem Abschlusszeugnis nachgewiesen werden kann. Weitere erforderliche Unterlagen und Anträge erfahren Sie im ersten Beratungsgespräch. Eine Zeugnisbewertung wird hingegen eingesetzt, wenn Sie mit ausländischen Hochschulabschlüssen in nicht reglementierten Berufen wie zum Beispiel Biolog:in, Physiker:in oder Sprachwissenschaftler:in arbeiten möchten. Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht das Anerkennungsverfahren, das für reglementierte Berufe notwendig ist.

Qualifikationsanalyse

Im Gegenteil zum Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertung wird die sogenannte Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen angewendet. Das heißt, wenn die Abschlusszeugnisse oder Arbeitszeugnisse fehlen oder unvollständig sind, kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Qualifikationsanalyse durchführen lassen. Im Zuge der Qualifikationsanalyse können berufliche Fähigkeiten praktisch nachgewiesen werden, so dass die Antragstellenden abschließend eine volle oder teilweise Anerkennung von der zuständigen Stelle bekommen können.

Lassen Sie sich beraten, am besten durch ein AVGS-Einzelcoaching!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ob es sich um Anerkennung, Zeugnisbewertung, Qualifikationsanalyse oder ähnliche Verfahren handelt, wird es dringend empfohlen, sich beraten zu lassen. Sie werden auf Wunsch durch öffentlich finanzierte Beratungsstellen wie z.B. bei Bildungsträgern, die auf diese Thematiken im Rahmen von Einzelcoachings spezialisiert sind, unterstützt und sollten sich bei konkreten Fragestellungen oder Problemen unbedingt an diese wenden. Auf diese Weise bekommen Sie fachliche Hilfe von ausgebildeten und erfahrenen Integrationscoaches.

Hier zeigt man Ihnen über die o.g. Datenbanken, wie Sie eine passende Beratungsstelle in der Nähe finden und welche Schritte noch nötig sind. Sollten Schwierigkeiten aus Sprachbarrieren-Gründen auftreten, besteht die Möglichkeit, die Beratung in der eigenen Muttersprache zu bekommen. Für manche Sprachen sind die Beratungsangebote eingeschränkt und finden in bestimmten Zeiten statt. Daher kann man sich auch im Rahmen eines vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit finanzierten Einzelcoachings um einen Berater und Begleiter für den ganzen Anerkennungsprozess bemühen. Hier ist es dann nötig, einen für Sie kostenfreien Gutschein (AVGS) zu beantragen.

Raied Darwish
Integrationscoach

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